1.
Anmerkungen zu der Bürgschaft

In dem dargestellten Bild handelt es sich unter 1. um die Durchschrift der Originalbürgschaft des Kunden. Unter 2. handelt es sich um die von der Bank vorgelegte "angebliche" Originalbürgschaft.

Die Bank änderte eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem Kunden zu nehmen, die Laufzeit ab.
Sie machte aus einer zeitlich begrenzten Bürgschaft bis 31.12.1997, eine Bürgschaft bis zum 31.12.1998.
In der Urkunde selbst wird darauf hingewiesen, dass Änderungen der Bürgschaft der Schriftform bedürfen. Aufgrund dieser, vom Kunden nicht genehmigten Änderung fordert die Bank vom Kunden die Bürgschaftssumme.

In der Umgangssprache gibt es dafür nur ein Wort. Es spreche jeder für sich selbst aus.
2.
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