Kontrolle der Zinsanpassung bei variablen Darlehen

 Ab der Darlehensunterschrift besitzen Sie ein Kapitalnutzungsrecht

in dem Sie Pflichten, aber auch Rechte haben.

 

Zu jeder Kreditart gibt es einen Bundesbank-Referenzzins.

Sobald ein Vertrag unterschrieben wurde, ist dieser Referenzzins

in der Regel die Bezugsgröße für die weiteren Zinsanpassungen.

 

Das bedeutet:

Die Höhe der Differenz zwischen Bundesbankzins und abgeschlossenen

Darlehenszins muss bei den zukünftigen Zinsanpassungen immer gleich sein.

 

Die Bank darf die Zinsanpassungen nicht zu ihrem (Gewinn)Vorteil nutzen !!

 

Laut einer Studie der Verbraucherzentrale Hamburg passen 85% der Banken

und Sparkassen

variable Zinsen nicht korrekt an !!!

Praxis der Sparkasse Nürnberg im Fall Winderl:

Die Zinsanhebungen wurden umgehend ausgenutzt

Zinssenkungen dagegen erst verspätet weitergegeben oder einfach ignoriert !

Erklärung zu den Diagrammen:

Die blaue Linie gibt den Bundesbankzins (hier Gleitzins) wieder.

Die grüne Linie gibt die korrekte Zinsanpassung wieder.

Die rote Linie gibt die Zinsanpassung der Sparkasse wieder.

Die Differenz zwischen der grünen Linie und der roten Linie gibt den Zinsschaden

wieder, den die Sparkasse angerichtet hat.

Die Sparkasse Nürnberg hat gegen Urteile verstoßen, betreffend der Zinsanpassung

BGH, 6.3.1986; AZ III ZR 195/84,OLG Celle, 20.12.2000; AZ 3U 68/00,G Celle, 24.10.1990

AZ 3 U 240/89, LG Köln, 14.8.2002; AZ 2 O 152/99

Die bisherigen Urteile haben sich klar und deutlich für eine Rückerstattung ausgesprochen.

Fordern Sie die zu unrecht einbehaltenen Zinsen zurück ! Ansonsten zahlen Sie in Zukunft für eine nicht bestehende Schuld Schuldzinsen !!

Verlängerung von Festzinsdarlehen

 Bei Finanzierungen, die über einen längeren Zeitraum laufen, werden oft

mehrere Festzinsdarlehen hintereinander geschaltet.

Bei der 1. Vereinbarung werden die Konditionen festgelegt.

Bei weiteren Zinsfestschreibungen darf die Bank die Differenz zum

Referenzzinsatz der Bundesbank in der Regel

NICHT VERÄNDERN !

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