I. Kontrolle der Kontokorrent-Auszüge
Geldabflüsse - und Zuflüsse
müssen sofort wertgestellt werden !
Sie dürfen weder in die Vergangenheit noch in die Zukunft
valutiert werden !
Entscheidend ist der Buchungstag
Steht kein Buchungstag auf dem Auszug, ist das Datum des Kontoauszuges ausschlaggebend.
Einige Grundsätze der Wertstellung
- Gutschriften (Überweisungszugänge)
- Lastschriften (erteilte Einzugsermächtigungen)
- Bareinzahlungen
- Überweisungen (selbst veranlasste Überweisung)
- Belastung selbst ausgestellter Schecks an Dritte
- Zur Gutschrift eingereichte Schecks vom selben Bankhaus
Wertstellungstag = Buchungstag
- Zur Gutschrift eingereichte Schecks fremder Banken
Wertstellungstag = Einreichetag + max. 3 Arbeitstage
Aber: jede Bank rechnet anders ab!
Die Sparkasse Nürnberg hat gegen folgende BGH-Urteile verstossen:
17.1.1989 BGH XI ZR 54/88 Bareinzahlung
17.6.1997 BGH XI ZR 239/96 Lastschrift
06.5.1997 BGH XI ZR 208/96 Gutschrift,Scheckeinreichung
Ein Saldoanerkenntnis hat nichts mit Anerkenntnis im Wertstellungsbereich zu tun - es stellt nur die Beweisumkehrlast
zum Nachteil des Bankkunden fest !